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Willkommen beim Rheinhessischen Turnerbund!

Hinweise zur Lizenzverlängerung

Die Verlängerung einer Lizenz setzt die Teilnahme an vom Ausbildungsträger anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes voraus.

Bitte informiere dich vorab ausführlich darüber, welche Fortbildungen für die Verlängerung deiner Lizenz anerkannt werden. Fülle anschließend bitte den Antrag auf Lizenzverlängerung aus, welcher dir hier als Download zur Verfügung steht.

Sollte deine Lizenz abgelaufen sein, kann sie nach den Regeln zur Lizenzverlängerung wieder aktiviert werden.

Regeln zur Lizenzverlängerung

  • Neuausstellung einer Lizenz:

    Nach der Neuausstellung einer Lizenz hat diese 4 Jahre Gültigkeit. Die Verlängerung der Lizenz um weitere 4 Jahre setzt die Teilnahme an vom Ausbildungsträger anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes voraus. Die Zahl der erforderlichen Lerneinheiten muss insgesamt mindestens 15 LE betragen. Von diesen müssen mindestens 8 LE bei einem Landesturnverband des DTB absolviert worden sein.

  • Lizenzablauf bis 1 Jahr (Kulanzfall):

    Zur Verlängerung einer um bis zu einem Jahr abgelaufenen Lizenz ist es ebenfalls noch möglich 15 LE an vom Ausbildungsträger anerkannten und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen einzureichen. Es ist entscheidend, dass die Lizenz und die Fortbildungsnachweise nach Ablauf der Gültigkeit im darauffolgenden Kalenderjahr eingereicht werden. Nur dann wird der Vorgang kulant geregelt.

  • Lizenzablauf zwischen 1 Jahr und 2 Jahren:

    Zur Verlängerung einer zwischen 1 Jahr und 2 Jahren abgelaufenen Lizenz müssen mindestens 30 LE an vom Ausbildungsträger anerkannten und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen eingereicht werden, damit die Lizenz wieder Gültigkeit erlangt.

  • Lizenzablauf zwischen 2 Jahren und 5 Jahren:

    Zur Verlängerung einer zwischen 2 Jahren und 5 Jahren abgelaufenen Lizenz müssen mindestens 45 LE an vom Ausbildungsträger anerkannten und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen eingereicht werden, damit die Lizenz wieder Gültigkeit erlangt.

  • Lizenzablauf zwischen 6 Jahren und 10 Jahren:

    Zur Verlängerung einer zwischen 6 Jahren und 10 Jahren abgelaufenen Lizenz müssen mindestens 75 LE an vom Ausbildungsträger anerkannten und lizenzprofilbezogenen/fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen eingereicht werden, damit die Lizenz wieder Gültigkeit erlangt.
    Ausnahme: Übungsleiter-B-Lizenzen der 2. Lizenzstufe "Sport in der Prävention" müssen in diesem Fall neu absolviert werden.

  • Lizenzablauf ab 10 Jahre:

    In diesem Fall ist keine Verlängerung mehr möglich. Es muss eine umfassende Neuausbildung mit 120 LE absolviert werden.

Der direkte Draht

Lena Kessel

Geschäftsführung | Bildung | Buchhaltung

Tel.: Mobil: 0157/85518846

WhatsApp: 0157/85518846

E-Mail: kessel(at)rhtb.de