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Leitfaden Prävention

17.02.2020 08:18

Änderungen bei den Prüfkriterien der Krankenkassen

Turn- und Sportvereine können Gesundheitssportkurse anbieten, bei denen die Teilnehmer/innen einen Teil der Gebühr von den Krankenkassen zurückerstattet bekommen. Hierzu gibt es bestimmte Vorgaben.

Diese Vorgaben sind im Leitfaden Prävention zusammengefasst. Dieser wird von Zeit zu Zeit vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aktualisiert. Die neuste Anpassung erfolgte 2018 und tritt ab Oktober 2020 in Kraft.

Änderungen Anbieterqualifikation

Die weittragendste Änderung ist das neue System bei der Anbieterqualifikation. Bisher wurden Ausbildungsabschlüsse aufgelistet. Die Vielfalt der Ausbildungen und Studiengänge nimmt jedoch von Jahr zu Jahr zu, so dass eine Aufzählung im Leitfaden Prävention sehr aufwendig und in der Regel auch unvollständig ist.

Ab Oktober 2020 müssen Kursanbieterinnen und -anbieter Kompetenzen anhand von ECTS-Punkten nachweisen. Ein Zeugnis der Berufsausbildung/des Studiums ohne Auszeichnung dieses Leistungsparameters ist dann nicht mehr ausreichend.

Was ist das ECTS?

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) wurde im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt und wird im Bildungssystem zusätzlich zu Noten verwendet. Es wird mithilfe von Punkten dargestellt. Diese zeigen den Zeit- und Arbeitsaufwand einer Aus- oder Fortbildung auf. Damit ist nicht nur die Präsenzzeit oder der Lernaufwand für die Prüfung gemeint. Auch Vor- und Nachbereitungen der Unterrichtseinheiten sowie Referatsausarbeitungen oder Gruppentreffen zählen dazu. Anhand der ECTS-Punkte ist ein Vergleich der Ausbildungen innerhalb Europas und auch Deutschlands einfacher und stellt für den Leitfaden Prävention eine gute Alternative dar.

Zusammenhang Leitfaden Prävention und ZPP

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen mit der Prüfung von Präventionskursen nach § 20 SGB V beauftragt und finanziert. Die ZPP kontrolliert, ob die Vorgaben des Leitfadens Prävention bei Präventionskursen umgesetzt werden, so dass eine Bezuschussung durch die Krankenkassen möglich ist.

Wie kommen Vereinsangebote in die ZPP?

Kurse, die Lizenzinhaber durchführen, können nur in die ZPP kommen, wenn sie mit dem Pluspunkt Gesundheit/Sport Pro Gesundheit (PPG/SPG) ausgezeichnet sind. PPG/SPG-Angebote werden automatisch über die Schnittstelle Deutscher Turner-Bund/Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) bei der ZPP zur Prüfung eingespielt. Vereinsangebote, die von Kursleitern/innen durchgeführt werden, die eine sportbezogene Berufsausbildung haben, können auch direkt bei der ZPP zur Prüfung eingestellt werden. Hier ist eine Auszeichnung mit dem Pluspunkt Gesundheit nicht nötig.

Was bedeuten die Änderungen für Pluspunkt-Übungsleiter?

Die Qualitätskriterien des Pluspunkt Gesundheit sind von den Änderungen des Leitfadens Prävention nicht betroffen. Auch über den Oktober 2020 hinaus werden die bisherigen Qualifikationen für den Pluspunkt Gesundheit anerkannt:

  • Übungsleiter/innen(ÜL)-B »Sport in der Prävention«
  • Sportwissenschaftler/innen mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
  • Sport- und Gymnastiklehrer/innen mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung
  • Physiotherapeuten/innnen beziehungsweise Krankengymnasten/innen mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports
  • Ergotherapeuten/innen oder Motopäden/innen mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports
  • Für eine ZPP-Anerkennung sind neben einer dieser Qualifikationen auch die Einweisung in das durchzuführende Programm und teilweise eine Zusatzausbildung nötig. Aktuell betrifft das Sturzprophylaxe-Programme und Nordic Walking.

Haben die Änderungen Auswirkungen auf Vereine?

Ja! Damit Übungsleiter/innen auch zukünftig von der ZPP anerkannt bleiben und die benötigte Anzahl von Ausbildungsstunden nachweisen können, hat der DOSB mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Es wurde ein Lösungsvorschlag gefunden, der sicherstellt, dass der ÜL-B »Sport in der Prävention« in Verbindung mit dem Qualitätssiegel PPG/SPG auch nach dem 1. Oktober 2020 den Anbieterqualifikationsanforderungen des Leitfadens Prävention genügt. Der Vorschlag beinhaltet eine Umstellung der Ausbildung. So benötigen zukünftige Teilnehmer/innen neben den bisherigen Ausbildungsmodulen nun auch Praxisnachweise, die ihre Kompetenzen belegen. Wer die ÜL-Ausbildung bis Oktober 2020 abgeschlossen hat, ist von den Änderungen nicht betroffen.

Heidrun Krämer

Weitere Informationen unter: www.dtb.de/gesundheitssport/

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