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10. Corona-Bekämpfungsverordnung

22.06.2020 14:05

Ergänzende Hinweise für Rheinland-Pfalz

Seit Mittwoch, den 24.06.2020, ist in Rheinland-Pfalz die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten.

Diese beinhaltet unter anderem, dass das gemeinsame Training in Gruppen von bis zu zehn Personen (neun Aktive und ein Trainer*in) zulässig ist. Dies gilt auch für den Kontaktsport. Somit sind mit Eintritt der 10. Corona- Bekämpfungsverordnung wieder Hilfestellungen möglich, wenn die Gesamtpersonenzahl in der Halle  zehn Personen nicht übersteigt. Der RhTB empfiehlt bei der Hilfestellung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Auch im Bereich des Musik- und Spielmannswesen sind ab dem 24.06.2020 unter Einhaltung der Hygienestandards wieder Proben erlaubt. Das bedeutet im Detail: Proben im Laienbereich sind grundsätzlich erlaubt (§15, Abs. 2), insbesondere unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen (1,5m Meter pro Person);  Bei Chören und Blasorchestern sollen Proben „nach Möglichkeit im Freien“ stattfinden, die Abstände sind auf 3 Meter zu verdoppeln und es gelten zusätzliche Hygienekonzepte (Orientierung am Hygienekonzept des DTB – Musik- und Spielmannswesen und am Hygienekonzept des Landesmusikrate RLP).

Weitere Links:

Wir möchten alle Vereine bitten, sich an die zukünftigen Vorgaben, Empfehlungen und zeitlichen Parameter zu halten. Bitte zeigt euch verantwortlungsvoll und setzt die Vorgaben konsequent um!

Für Fragen steht euch das RhTB-Team jederzeit per E-Mail zur Verfügung.

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