Schliessen

Willkommen beim Rheinhessischen Turnerbund!

Verband

Bundesnotbremse greift in Rheinhessen

27.04.2021 18:40

Aufgrund hoher regionaler Inzidenzwerte.

An drei aufeinander folgenden Tagen hat die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100 in allen Regionen Rheinhessens überschritten. Aufgrund der regionalen Inzidenzwerte gilt in Rheinhessen aktuell die Bundesnotbremse.

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Einschränkungen und Vorgaben!

Was gilt in RLP? Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im Überblick

„Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn

a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,

b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern;

Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

► Bitte unbedingt beachten:

Je  nach Infektionsgeschehen werden auf Grundlage des Corona-Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz gesonderte Maßnahmen beschlossen. Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Einschränkungen und Vorgaben.

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 (bundesgesundheitsministerium.de)

  • Informationen zur aktuellen Warnstufe Ihrer Region können auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Corona- Warn und Aktionsplan - aktuelle Warnlage abgerufen werden.
  • Aktuelle Corona-Regelungen für Rheinland-Pfalz ab dem 24. April 2021 findet ihr hier.
  • Die aktuelle 19. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP findet ihr hier.
  • Das Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen findet ihr hier.


Aktuelle Rechtsverordnungen der einzelnen Regionen:

 

KEINE TEST- UND ABSONDERUNGSPFLICHT

Bisher sind etwa fünf Prozent der Rheinland-Pfälzer vollständig gegen Corona geimpft. Für diese Gruppe entfallen ab Montag, den 3. Mai 2021, bestimmte Einschränkungen.

Schon seit dem 25. April 2021 müssen zweimal Geimpfte keinen negativen Coronatest vorlegen, wenn sie beispielsweise einen Biergarten besuchen wollen oder zum Friseur gehen. Der Impfnachweis müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden, so das Gesundheitsministerium.

Als vollständig geimpft gilt laut Gesundheitsministerium, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen hat und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist. (Quelle: Rheinland-Pfalz beschließt Ausnahmen für vollständig Corona-Geimpfte - SWR Aktuell)

 

Für Fragen stehen wir euch jederzeit zur Verfügung. Hier gehts zu unseren Kontaktdaten.

Euer RhTB-Team