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Corona-Update: Infos für den Sportbetrieb in Rheinhessen!

20.05.2021 16:12

Landesregierung hat dreistufigen Perspektivplan vorgestellt.

AKTUELLE NEWS FOLGEN IN KÜRZE!!

 

Nachfolgend die Meldungen vom 20. Mai 2021:

Die Landesregierung hat ihren dreistufigen Perspektivplan für die Feiertage sowie Pfingsten vorgestellt, der auch die Wiederaufnahme des Sportbetriebs innen und im Freien berücksichtigt. Hierzu gilt vom im Zeitraum vom 21. Mai bis 01. Juni die 21. CoBeLVO 

Die Regelungen des Perspektivplan gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 100 bzw. 50 liegt, ab dem übernächsten Tag. 

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!

Was gilt für den Sportbetrieb?

Inzidenzwert > 100 (Bundesnotbremse)

Wird an drei aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der Bundesnotbremse.

  • Sportliche Betätigung in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen im Freien, alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig und Einhaltung des Abstandsgebots.
  • Sportliches Training in Mannschaftssportarten und im Kontaktsport sind untersagt.
  • kontaktfreie sportliche Betätigung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist im Freien und in Gruppen bis max. fünf Kinder und einer/m Trainer*in möglich. Der/die Trainer*in benötigt einen negativen Test** der nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Sportliche Betätigung allein zwischen 22 bis 24 Uhr ist erlaubt.

 

Bitte beachtet, dass Änderungen der dritten Stufe in der 21. CoBeVLO noch nicht erfasst sind. Aus dem Perspektivplan der Landesregierung Rheinland Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen sowie den Presseberichten auf der Corona Homepage des Landes sind folgende Öffnungsschritte für den Sport zu entnehmen. Alle geltenden Regelungen der nächsten Stufe werden nach Veröffentlichung der 22. CoBeVLO eingearbeitet.  

2. Stufe (21. Mai  bis 1. Juni auf der Grundlage der 21. CoBeLVO)
Inzidenzwert <100 
(Sport innen und im Freien: pro Person 40 qm)

  • Kontaktlose sportliche Betätigung im Freien in allen Sportarten auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in einer Gruppe mit max. fünf Personen aus verschiedenen Haushalten unter Anleitung einer Trainerin oder eines Trainers. Einhaltung des Abstandsgebotes (3 Meter) und Kontakterfassung. Keine Testpflicht.
  • Sportliche Betätigung im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis max. 20 Kindern und einer/m Trainer*in ohne Abstand, mit Kontakterfassung, keine Testpflicht. 

Vereinsgruppen innen: 

  • Kontaktlose sportliche Betätigung in allen Sportarten (Individual und Mannschaftssport) innen max. fünf Personen aus zwei Haushalten (pro Person 40 qm) unter Einhaltung des Abstandsgebotes, Kontakterfassung und Testpflicht** für alle Teilnehmenden. 

Zusatzinformation für private sportliche Betätigung im Freien: 

  • Kontaktlose sportliche Betätigung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen, wenn die Ausübung einzeln oder mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten. à Im Falle eines angeleiteten Trainings auch nebst einer Trainerin oder eines Trainers und Kontakterfassung. 

Inzidenzwert < 50

  • kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen ist in Gruppen bis max. zehn Personen nebst einer Trainerin oder eines Trainers zulässig. Einhaltung des Abstandsgebotes (3 Meter), mit Kontakterfassung, keine Testpflicht. 

  • Sportliche Betätigung für Kinder im Freien bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis max. 20 Kindern und einer/m Trainer*in ohne Abstand mit Kontakterfassung, keine Testpflicht. 

Weiter gilt: 

  • Zuschauer*innen und Zuschauer sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Verwandte 1. und 2. Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. 

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich der Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig.  

  • Die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet. 

  • Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht. 

**Hinweis zum Testpflicht von Trainer*innen und Teilnehmenden: 

Die Trainer*innen, die die 5er-Kindergruppen trainieren (Bundesnotbremse) sowie Trainer*innen und Teilnehmenden an Sportangeboten innen (Stufe 2 Perspektivplan RLP) können einen Test durch geschultes Personal (bspw. In Apotheken, Testzentren etc.) durchführen und sich das negative Ergebnis mittels des Formulars der Anlage 1 zur CoBeLVO (Bescheinigung über das Ergebnis des PoC-Antigen-Tests) bestätigen lassen. Dieses Testergebnis darf allerdings nicht länger als 24 Stunden vor dem Training her sein. 

Alternativ können die Trainer*innen sowie Teilnehmer*innen bei sich selbst einen PoC-Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) durchführen, dabei müssen sie von einer anderen Person beobachtet werden, die die richtige Durchführung als auch das negative Ergebnis des Tests bestätigen kann. Die Beobachtung kann bspw. durch den Hygienebeauftragten des Vereins erfolgen. 

Hinweise für vollständig Geimpfte und Genesene 

Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht. 

Bei der Ausübung von kontaktlosem Individualsport gelten für vollständig geimpfte und genesene Personen die genannten Beschränkungen, nach welchen Sport nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden darf, nicht.  

in A-Z Corona Regeln, 20. Mai https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/, letzter Zugriff: 20. Mai 2021 

3. Stufe (ab 2. Juni auf der Grundlage der 22. CoBeVLO noch nicht veröffentlicht)
Inzidenzwert 100-50 
(Sport innen und im Freien: pro Person 20 m2)

  • Kontaktlose sportliche Betätigung im Freien in allen Sportarten (Individual und Mannschaftssport) auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen mit max. fünf Personen aus fünf Haushalten und einer/m Trainer*in unter Einhaltung des Abstandsgebotes und Kontakterfassung

Inzidenzwert <50 

  • Kontaktlose sportliche Betätigung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen mit max. 20 Personen und einer/m Trainer*in unter Einhaltung des Abstandsgebotes und Kontakterfassung.
  • Kontaktlose sportliche Betätigung innen mit max. fünf Personen und einer/m Trainer*in unter Einhaltung des Abstandsgebotes und Kontakterfassung

Informationen zur aktuellen Warnstufe Ihrer Region können auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Corona Warn- und Aktionsplan RLP - aktuelle Warnlage  abgerufen werden.