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Verband

Corona-Update für den Zeitraum vom 18. Juni bis 02. Juli 2021

21.06.2021 16:12

Es gelten die Regelungen der 23. CoBelVo

Im Zeitraum vom 18. Juni bis 02. Juli gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 100 bzw. 50 liegt, ab dem übernächsten Tag die Regelungen der 23._CoBeLVO

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!

Was gilt für den Sportbetrieb vom 18. Juni bis 02. Juli auf der Grundlage der 23. CoBeVLO?

Inzidenzwert < 50 

Sport im Freien 

  • sportliche Betätigung ist im Freien in Gruppen bis maximal 50 Personen möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird. Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht berücksichtigt. 

    Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe kein Mindestabstand; Trainer:innen müssen den Mindestabstand von 1,5 m jedoch regelmäßig einhalten; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand (3 m) zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen 

 

Sport innen:  

  • sportliche Betätigung ist in allen Altersklassen/ Gruppen bis maximal 20 Personen aus verschiedenen Haushalten oder für Gruppen mit max. 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird.  Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht berücksichtigt. 

    eine Person pro 10 qm, geimpfte und genesene Personen sind zu berücksichtigen; Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe kein Mindestabstand; Trainer:innen müssen den Mindestabstand von 1,5 m jedoch regelmäßig einhalten; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand (3 m) zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen; außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2); nur für Kinder bis einschließlich 14 Jahren entfällt die Testpflicht 

 

Inzidenzwert < 100 

Sport im Freien: 

  • sportliche Betätigung aller Altersklassen im Freien ist in einer Gruppe mit max. 30 Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird.  Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht mitgezählt. 

    eine Person pro 10 qm, geimpfte und genesene Personen sind zu berücksichtigen; Kontakterfassung; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen 

 

Sport innen:  

  • sportliche Betätigung ist in allen Sportarten innen mit max. 10 Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird.  Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht mitgezählt. 

    eine Person pro 10 qm, geimpfte und genesene Personen sind zu berücksichtigen; Kontakterfassung; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen, außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2); nur für Kinder bis einschließlich 14 Jahren entfällt die Testpflicht 

 

Weiter gilt: 

  1. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Verwandte 1. & 2. Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. 

  2. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (insbesondere des Abstandsgebots von 1,5m) gestattet. 

 

Informationen zur aktuellen Warnstufe Ihrer Region können auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Corona Warn- und Aktionsplan RLP - aktuelle Warnlage  abgerufen werden. 

Weitere Informationen und Hinweise zum Sportbetrieb findet ihr hier