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Verband

Corona-Update für den Zeitraum ab dem 2. Juli 2021

01.07.2021 15:10

Es gelten die Regelungen der 24. CoBelVo

Corona-Update

Im Zeitraum ab 02. Juli gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 100 bzw. 50 liegt, ab dem übernächsten Tag die Regelungen der 24_CoBeLVO.

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!

Was gilt für den Sportbetrieb ab dem 02. Juli auf der Grundlage der 24. CoBeVLO

Inzidenzwert < 50

Sport im Freien

  • sportliche Betätigung ist im Freien in Gruppen bis maximal 50 Personen möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird.
    Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht berücksichtigt.

    Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe kein Mindestabstand; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand (3 m) zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen, eine Person pro 5 qm, geimpfte und genesene Personen sind zu berücksichtigen

Sport innen:

  • sportliche Betätigung ist in allen Altersklassen/ Gruppen bis maximal 50 Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, sofern die Gruppe von mindestens einer Trainerin oder eines Trainers angeleitet wird.
    Geimpfte Personen und genesene Personen werden bei der max. Personenzahl nicht berücksichtigt.

    eine Person pro 5 qm, geimpfte und genesene Personen sind zu berücksichtigen; Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe kein Mindestabstand; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand (3 m) zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen; außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2); die Testpflicht entfällt für Trainerinnen und Trainer sowie für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

Weiter gilt:

  1. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (insbesondere des Abstandsgebots von 1,5m) gestattet.

Informationen zur aktuellen Warnstufe Ihrer Region können auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Corona Warn- und Aktionsplan RLP - aktuelle Warnlage  abgerufen werden.

Weitere Informationen und Hinweise zum Sportbetrieb findet ihr hier, auch die DTB-Seite hält gute Informationen für euch bereit.