Unser Schiedsausschuss ist im Rahmen der Verbandsautonomie zur vergleichsweisen Erledigung oder zur Erledigung durch Schiedsspruch u.a. ausschließlich zuständig in folgenden Fällen:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit
- der Satzung und den Ordnungen des RhTB
- den Beschlüssen von Organen und Gremien des RhTB, außerhalb der Entscheidungen des Verbandstages
- den vom RhTB beschlossenen Vereinbarungen
- Auseinandersetzungen zwischen Amtsträgern, Gremien oder Organen des RhTB
- Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedsvereinen und Organen und Gremien bzw. Mandatsträgern des RhTB