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Willkommen beim Rheinhessischen Turnerbund!

Formale Präventionsmaßnahmen des RhTB

Präventionsmaßnahmen und Materialien

Formale Präventionsmaßnahmen schaffen einen formalen Rahmen und klare Regelungen, welche die Umsetzung von konkreten Präventionsschritten nachhaltig sichern.

Ehrenkodex

Der DOSB und die dsj haben gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen einen Ehrenkodex entwickelt, um den Persönlichkeitsschutz zu stärken, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Der Ehrenkodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung und bietet Sportvereinen ein einheitliches Instrument und unterstützt Akteure dabei, ihre Bemühungen in diesem Bereich zu betonen. Durch die Unterzeichnung senden Vereine ein klares Signal an potenzielle Täter*innen und bringt zum Ausdruck, dass auf das Wohlergehen geachtet und Wert auf den Schutz der dem anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gelegt wird. Der RhTB empfiehlt allen, die Unterzeichnung des Ehrenkodexes.  

RhTB-Verhaltensregeln

Basierend auf einer Risikoanalyse innerhalb des RhTB sind Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen entwickelt worden. Die Verhaltensregeln sollen Handlungssicherheit geben. Durch sie schafft der RhTB bei der Durchführung von z.B. Bildungsveranstaltungen Transparenz für alle Beteiligten. Durch die konsequente Umsetzung dieser Regeln bei allen Aktivitäten im Verband setzt der RhTB ein klares Signal der Aufmerksamkeit an potenzielle Täter*innen. Alle Mitarbeitenden des RhTB unterzeichnen die Verhaltensregeln.  

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) nach § 30a Abs. 1 (Bundezentralregister/BZRG) ist im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes ein sinnvoller Baustein eines Präventionsschutzkonzepts, um Gefahren zu mindern und Kinder, Jugendliche im Verein vor Gewalt zu schützen. Der Verein stellt mit der Einsichtnahme sicher, dass einschlägig strafrechtlich vorbelastete Personen nicht im Verein tätig werden. Zur Bewertung der Tätigkeiten im Verband sollte ein eFZ Prüfschema nach § 72a SGB VIII herangezogen werden und ein Personenkreis definiert werden, der im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben bzw. diese betreuen. Die Beantragung des eFZ ist für ehrenamtlich Mitarbeitende kostenfrei.