Fr.
17
Jan
So.
–19
Jan
Meldeschluss: 05.01.2025
Die Ausbildung für Kampfrichter*innen Rhythmische Sportgymnastik bezieht sich auf die Wertungsvorschriften des Code of Points 2025-2028 und schließt mit einer Prüfung ab. Mitzubringen ist die aktuelle Version des Code of Points 2025-2028, diese steht hier zum Download bereit: FIG - Rules (gymnastics.sport)
Zielgruppe: Kampfrichter*innen RSG mit gültiger Lizenz, Anwärter*innen zum/zur Kampfrichter*in RSG mit Vorkenntnissen
Voraussetzungen:
für A-Lizenz: Mindestalter 18 Jahre, gültige A- oder B-Lizenz
für B-Lizenz Mindestalter 16 Jahre, gültige B- oder C-Lizenz
für C-Lizenz Mindestalter 16 Jahre, Anwärter*in mit Vorkenntnissen/Trainer*in